Die Abrechnung meiner naturheilkundlicher Leistungen erfolgt je nach Art der Versicherung entweder im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) oder auf der Basis einer Honorarvereinbarung. Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen derzeit kaum entsprechende Kosten, private und Zusatzversicherungen erstatten anteilig die Behandlungskosten.
Wenn Sie als gesetzlich Versicherte:r eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung oder -therapie bekommen haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Selbstzahler
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand
der Beratung/Behandlung. Es schließt die Vor- und Nachbereitung der Termine sowie individuelle schriftliche Empfehlungen mit ein.
Bis zu 60 Min. 90 €
Bis zu 30 Min. 45 €
Privatversicherte | Beihilfeberechtigte
Die Abrechnung erfolgt nach Art und Aufwand der Behandlung auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten eine detaillierte Rechnung mit Diagnose und Leistungsaufstellung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Versicherung oder Beihilfe die Kosten eventuell nicht in voller Höhe erstatten wird.
Kurzfristige Terminabsage oder Nichterscheinen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einer Terminabsage kürzer als 24 Stunden vor Terminbeginn die vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Praxisablauf ermöglicht einen Ersatztermin am selben Tag.